Mietübereignung ist ein neuer Weg zum Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Sie kommt ohne Kreditvergabe durch Banken und ohne Eigenkapital aus. Somit stellt es eine echte Alternative zu herkömmlichen Mietkauf- und Baufinanzierungsangeboten dar. Die Mietübereignung umfasst folgende Miet- und Eigentums-Elemente:
Miet-Elemente
Eigentums-Elemente
GECCI Rent And Buy® und GECCI Living® sind unsere Marken für den Erwerb von Wohneigentum im Wege der Mietübereignung. GECCI Rent And Buy® vermarktet die Einfamilienhäuser. GECCI Living® realisiert Mehrfamilienhäuser und bietet die Eigentumswohnungen an.
Zunächst werden die Kosten für das Grundstück und für den Bau berechnet. Die Summe wird durch die gewünschte Mietzeit, die zwischen 23 und 32 Jahren liegt, geteilt. Hinzu kommen noch Nebenkosten wie Versicherungen, Verwaltungs- und Projektierungskosten, die zwischen 13 bis 17 Prozent der Gesamtsumme liegen. Auch die Heizkosten sind in der Miete enthalten. Es ist eine ortsübliche Kaltmiete. Nur Strom- und Wasserverbrauch müssen mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet werden. Um die Konditionen mit einer Bankfinanzierung zu vergleichen: Insgesamt ergibt sich bei GECCI Projekten mit Mietübereignung ein Jahreszins zwischen 1,65 und 2,11 Prozent. Damit sind wir zu jeder Bank wettbewerbsfähig.
Ja. Sie können mit einem vorhandenen Grundstück auf uns zu kommen oder wir suchen gemeinsam in einem von Ihnen vorgegebenen Umkreis nach dem passenden Ort. Anschließend suchen Sie sich Ihr Traumhaus aus unserem Portfolio aus. Auf individuelle Wünsche gehen wir in der Planungs- und Bauphase gerne ein. Daneben sucht GECCI auch aktiv nach attraktiven Grundstücken, entwickelt die Ein- oder Mehrfamilienhäuser und bietet sie zum Erwerb an.
Mietübereignung verbindet die grundbuchsichere Bankfinanzierung mit der Flexibilität von Miete. Sie erhalten alles aus einer Hand: Finanzierung und schlüsselfertige Immobilie. Sie erwerben direkt vom Bauträger und sparen damit die Maklercourtage. Notarkosten und Grunderwerbsteuer – bei der Sie bis zu 80 % sparen können – sind erst am Laufzeitende fällig. Es ist kein Eigenkapital zu Beginn und auch keine Schlussrate notwendig. Die Tilgung erfolgt vollständig während der Laufzeit (23 bis 32 Jahre). Die Kaltmiete (und damit der Zinssatz ab 1,65 %) ist über die gesamte Laufzeit fest. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Dazu ein Beispiel: Zunächst prüfen wir Ihre Bonität. Anschließend helfen wir bei der Grundstücksuche und bauen Ihr massives Traumhaus schlüsselfertig und nach modernen Energiestandards. Sie erhalten eine notarielle Auflassungsvormerkung im Grundbuch, mieten das Objekt zu ortsüblichen Konditionen für 23 bis 32 Jahre und werden am Ende der Mietdauer Eigentümer. Der Clou: Die Kaltmiete ist über die gesamte Mietdauer fest und Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Eine Anzahlung oder eine Schlussrate fallen nicht an.
Das Geschäftsmodell GECCI Rent and Buy®© ist kein Finanzierungdarlehen, keine Finanzdienstleistung für unsere Kunden sowie an Dritte Personen und Vermittlung von Bank- und Kreditfinanzierung an unsere Kunden. Ebenfalls ist es auch kein Kreditgeschäft und auch kein Finanzierungsleasing.
In unserem Modell verkaufen wir unsere Häuser an Privatkunden und es ist nach deutschen Recht ein Kaufvertrag mit einer Kaufpreisstundung mit einer Dauer von 23 bis 32 Jahren mit unseren aufschiebenden Bedingungen. Die Kaufpreisstundung erfolgt in der Form der monatlichen Mietzahlung inkl. aller Nebenkosten und Zinsen.
Dieses Geschäftsmodell ist ausdrücklich nur für unsere privaten Kunden bestimmt und es nicht für gewerbliche Kunden mit Ausnahme unserer Franchisenehmer vorgesehen. GECCI Rent and Buy®© ist auch nicht zum Zwecke der Untervermietung und Vermögungsbildung bestimmt.
Anhand eines Beispiels möchten wir das kurz erklären:
Unser Modell ist eine Absatzfinanzierung nach §1 Abs. 1 Satz Nr. 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG), dessen Wortlaut wir nachfolgend wiedergeben:
§1 KWG
(1) Absatzfinanzierung
Wer als Verkäufer seinen eigenen Absatz kreditiert, indem er den Kaufpreis stundet, betreibt damit nicht das Kreditgeschäft, selbst wenn er sich den Stundungskredit verzinsen lässt. Zwar gibt der Verkäufer dem Käufer wirtschaftlich Kredit, diesem Kredit liegt aber kein Darlehensvertrag, sondern allein ein atypisch ausgestalteter Kaufvertrag zugrunde. Etwas anderes gilt dann, wenn eine bereits bestehende Schuld z. B. aus einem Kaufvertrag nicht nur gestundet, sondern in ein Darlehen umgeschuldet wird.